Hintergrundwissen

Schwerbehindertenausweis bei Diabetes – worauf Du achten solltest

Eine chronische Erkrankung wie Diabetes stellt Dich auch vor die ein oder andere rechtliche bzw. soziale Frage. Unter welchen Voraussetzungen kannst Du beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Und was gilt dann für Dich? Wir beleuchten dieses Thema aus verschiedenen Perspektiven.

Schwerbehindert – ja oder nein?

Ganz ehrlich – die meisten von uns wissen nichts Genaues über den Schwerbehinderten-Status. Dabei ist die erste Frage eigentlich gar nicht, was Du in diesem Fall alles in Anspruch nehmen darfst. Die wichtigste ist vielmehr, ob Du überhaupt als schwerbehindert gelten möchtest.

Beginnen wir aber erst mal mit ein paar rechtlichen Details: Laut Sozialgesetzbuch sind Menschen behindert, „die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“1 Was sich im Amtsdeutsch sehr allgemein und trocken anhören mag, ist jedoch oft eine sehr emotionale Entscheidung: Legst Du generell Wert auf den Status der Schwerbehinderung? Viele Menschen fürchten als Folge eventuelle soziale Ausgrenzung – sei es im privaten Umfeld oder am Arbeitsplatz.

Leider sind diese Bedenken nicht gänzlich unbegründet. Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen erleben in unserer Gesellschaft häufig Diskriminierung. Und auch viele Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, bei der Einstellung schwerbehinderte Bewerber:innen entsprechend zu berücksichtigen.

Der Abschluss einer Lebens- oder privaten Krankenversicherung kann unter Umständen ebenfalls problematisch sein, da viele Anbieter von Risikoversicherungen den Antrag schwerbehinderter Kund:innen ablehnen oder zumindest schlechtere Konditionen offerieren.

Andererseits kann eine anerkannte Schwerbehinderung durchaus Vorteile haben. Nicht umsonst spricht man in diesem Zusammenhang von „Nachteilsausgleichen“. Das bedeutet, für die Betreffenden gelten eine Reihe besonderer gesetzlicher Regelungen in Job und Alltag. Daher wird auch Menschen mit Diabetes oft zu einem Schwerbehindertenausweis geraten.

Du siehst: Es gibt ganz klare Gründe für und gegen einen Schwerbehinderten-Status. Generell bedarf es natürlich zunächst Deiner persönlichen Abwägung. Triff Deine Entscheidung also ganz bewusst und in Ruhe. Im Folgenden haben wir für Dich einige Informationen zur Orientierung zusammengefasst.

Ansprüche und Vorteile bei Schwerbehinderung

Mit einem Schwerbehindertenausweis kannst Du je nach individuellen Voraussetzungen bzw. Bundesland einige der folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Steuerfreibeträge je nach Grad der Behinderung – auch für Eltern von Kindern mit Diabetes bis zum 16. Lebensjahr
  • Chance auf vorzeitige Altersrente
  • Sonderregelungen im Job wie z. B. erhöhter Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage sowie Freistellung von Mehrarbeit
  • Höhere Chancen auf Verbeamtung
  • Technische Hilfen bzw. Hilfsmittel am Arbeitsplatz
  • Kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Diverse Kostenvergünstigungen im Alltag (z. B. ermäßigte Eintrittsgebühren oder steuerliche Absetzbarkeit von Fahrten)
  • Kfz-Hilfen (Kauf eines Autos oder Zuschuss zum Führerschein)
  • Zuschüsse für barrierefreie Umbauten zu Hause

Wann erhalten Menschen mit Diabetes einen Schwerbehindertenausweis?

Richtwert ist stets der sogenannte Grad der Behinderung (GdB). Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von null bis hundert. Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, muss Dein Wert bei mindestens 50 liegen.

In bestimmten Fällen kann man schon mit einem GdB von mindestens 30 Schwerbehinderten gleichgestellt werden – zum Beispiel, wenn Du ohne diese Gleichstellung einen passenden Arbeitsplatz nicht bekommen bzw. behalten könntest. Einen entsprechenden Antrag kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Hier bekommst Du auch detaillierte Informationen.

Die Diagnose Diabetes Typ 1 oder 2 berechtigt jedoch per se noch nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises. Wenn Du medikamentös als gut eingestellt giltst und keine gravierenden Folgeerkrankungen oder zusätzliche Beeinträchtigungen aufweist, wirst Du normalerweise mit einem GdB von null eingestuft.

Der GdB kann allerdings schnell nach oben klettern und den Wert 50 – eventuell sogar mehr – erreichen, wenn folgende Aspekte erfüllt sind:

  • Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen
  • Selbstständige Anpassung der Insulindosis an den jeweiligen Bedarf
  • Erhebliche, die Lebensführung massiv beeinträchtigende Einschnitte

Gerade der letzte Punkt ist stets ein Stück weit Ermessensfrage: Was ist per Definition als gravierende Beeinträchtigung des Lebensalltags zu bewerten und was nicht? Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du in Deinem Antrag ausführliche Angaben zu Deinen Einschränkungen machst. Auf dieser Basis wird entschieden, ob ein Schwerbehindertenausweis für Dich ausgestellt werden kann.

Wie und wo beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Anträge auf die „Feststellung der Behinderung“ – so die offizielle Umschreibung – nimmt das jeweils zuständige Versorgungsamt entgegen. Herzstück ist ein Diabetes-Tagebuch, in dem Du für die Dauer von mindestens sechs Monaten (Blut-)Zuckermessungen und Insulingaben genau dokumentierst. Vorlagen solcher Tagebücher zum Ausfüllen bekommst Du im Fachhandel. Oder Du dokumentierst alles digital via App (z. B. über die Freestyle Libre 3 App). Es gibt verschiedene Diabetes-Apps für alle gängigen Betriebssysteme.

Darüber hinaus werden im Antrag weitere Details abgefragt. So ist es der Behörde möglich, sich ein näheres Bild Deiner vorliegenden Beeinträchtigung zu machen:

  • Therapieaufwand aufgrund des Diabetes
  • Körperliche Auswirkungen der Erkrankung
  • Seelische Auswirkungen der Erkrankung
  • Einschnitte in der Lebensführung
  • Eventuelle zusätzliche Erkrankungen

Übrigens: Auch Kindern mit Diabetes steht prinzipiell ein Schwerbehindertenausweis zu. In der Regel gilt zusätzlich zum jeweiligen Grad der Behinderung bis zum 16. Lebensjahr eine sogenannte „Hilflosigkeit“. Der Ausweis trägt dann das Merkzeichen „H“.

Lass Dich zum Thema Schwerbehindertenausweis am besten fachkundig beraten. Denn als juristischer Laie kann man leicht wichtige Dinge übersehen. Erste Anlaufstelle für die Beratung kann zum Beispiel das für Dein Bundesland zuständige Versorgungsamt sein. Weitere Informationen und Kontakt findest Du hier.

Eine übersichtliche Checkliste zum Thema Antragstellung kannst Du hier herunterladen und bei Bedarf ausdrucken.

Referenzen
[1] § 2 Abs. 1 SGB IX. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html.

 

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